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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Änderung der Insolvenzordnung

Der Bundesrat hat den Weg für ein Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung freigemacht, das auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zurückgeht. Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.

Weitere Informationen über die Änderung des Überschuldungsbegriffs finden Sie in der Pressemitteilung des BMJunter http://www.bmj.de/131008insolvenz

Quelle:
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