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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Vor-Ort Energieberatung

Haushalte wenden drei Viertel ihres Energieverbrauchs für Heizzwecke auf. Da sich in diesem Bereich viel Energie einsparen lässt, wenn Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet sind, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) sogenannte "Vor-Ort-Beratungen".

Experten können hier darüber beraten, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen für Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind. Mit der im Jahre 2008 neu eingeführten Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung - hatte das BMWi die diesbezüglichen Fördermöglichkeiten verbessert.

Dieses erfolgreiche Förderprogramm hat das BMWi nunmehr bis Ende 2014 verlängert Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 €. Darüber hinaus können thermografische Untersuchungen und alternativ neuerdings auch Luftdichtigkeitsprüfungen (sogenannter Blower-Door-Test) als Teil der Vor-Ort-Beratung mit jeweils bis zu 100 € zusätzlich gefördert werden. Separat durchgeführte Untersuchungen oder Beratungen werden insoweit nicht mehr unterstützt.

Eine Förderung können natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Per-sonen und sonstige Einrichtungen erhalten, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Mieter oder Pächter eines Gebäudes können ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms beraten werden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Der Berater hat dies vor Antragstellung zu überprüfen.

Die Förderung beschränkt sich weiterhin auf Gebäude, für die vor dem 31. Dezember 1994 der Bau-antrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.

Weitere Einzelheiten zu Förderung und Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) finden Interessierte unter www.bafa.de

Renate Petrahn
Pressestelle Landkreis Harz
(0 39 41) 5970 - 4226
E-Mail: pressestelle@kreis-hz.de

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