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BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Mikrofond Deutschland gestartet

Kleinunternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden, fehlt oft Kapital für die ersten Wachstumsschritte und zur Existenzfestigung. Das Deutsche Mikrofinanz Institut DMI setzt hier mit den international erfolgreichen Instrumenten des "Microlending" an und baut ein Netz von regionalen Organisationen auf, die Mikrofinanzierungen vergeben. Hierfür stellt es Kapital, Trainings, Monitoring und Werkzeuge zur Verfügung.

1. Ziele und Funktionsweise des Mikrofinanzfonds:
Der Mikrofinanzfonds Deutschland dient dem Aufbau und der Stärkung von regionalen Institutionen und Initiativen in Deutschland, die Gründer und jungen Unternehmen beraten und begleiten und ihnen Kleinstkredite zur Verfügung stellen (so genannte Mikrofinanzierer). Das Angebot der Mikrofinanzierer ist zurzeit noch lückenhaft. Der Mikrofinanzfonds soll dazu beitragen, dieses Angebot auszuweiten und die beteiligten Mikrofinanzierer bei der Professionalisierung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Verknüpfung von Beratung und Finanzierung zu einem effizienteren Einsatz von Fördermitteln führen: Denn die Beratung von Gründern durch z.B. Gründerzentren wird bereits vielfach öffentlich gefördert, nur häufig steht im Anschluss an eine erfolgte Gründungsberatung kein Kreditangebot zur Verfügung. Zielgruppe des Mikrofinanzfonds sind Gründer und junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach Gründung) mit überzeugenden Geschäftsideen, denen Kredite mit einem Kreditbetrag von durchschnittlich 5.000 Euro bei Kreditlaufzeiten von ca. 2 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Das Konzept sieht im Wesentlichen vor, dass ein von der GLS Bank, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der KfW gespeister Garantiefonds interessierten Banken gegen eine Gebühr das Ausfallrisiko aus der Mikrokreditvergabe komplett abnimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank mit einem Mikrofinanzinstitut (z.B. einem Gründerzentrum) zusammenarbeitet und dieses vom Deutschen Mikrofinanzinstitut (DMI) akkreditiert wurde. Der Mikrofinanzierer begleitet und berät den Gründer und gibt ggf. eine Empfehlung zur Kreditvergabe an die kooperierende Bank ab (siehe Anlage). Aufgrund der 100%igen Haftung für die vergebenen Kredite durch den Mikrofinanzfonds kann die kooperierende Bank in diesem Modell im Wesentlichen als reine Zahlstelle fungieren. Darüber hinaus wird die Bank bei Not leidenden Krediten von der üblicherweise mit erheblichem Aufwand verbundenen Schadensverfolgung entbunden - diese Aufgabe wird auf den Mikrofinanzierer übertragen. Der Fonds selbst ist in der Regel nicht in das Einzelkreditgeschäft involviert. Das Modell steht grundsätzlich allen interessierten Banken und Gründerzentren offen.

2. Produktrahmen:
Es sollen möglichst Stufenkredite mit kurzen Laufzeiten vergeben werden. Der Produktrahmen sieht bis auf weiteres folgende Merkmale vor:
- Kredithöhe: max. 10.000 Euro
- Laufzeit: i.d.R. bis zu 18 Monaten (im Einzelfall max. 36 Monate)
- Tilgung: i.d.R. monatlich , annuitätisch ohne tilgungsfreie Zeit
- Darlehenszins: derzeit 10% p.a.

3. Beteiligte Kooperationspartner
a) Mikrofinanzierer Beratungseinrichtungen, die an diesem Kooperationsmodell teilnehmen wollen, müssen die Bereitschaft mitbringen, sich nachhaltig im Bereich Mikrofinanzierung zu engagieren. Das für die Beratungseinrichtungen obligatorische Akkreditierungsverfahren, das vom DMI durchgeführt wird, dient der Qualifizierung der beteiligten Mikrofinanzinstitutionen und der Sicherung von einheitlichen Qualitätsstandards im Bereich der Mikrofinanzierungen. Erst nach erfolgreich abgeschlossenem Akkreditierungsverfahren, das für die Beratungseinrichtungen mit zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist, kann der Mikrofinanzierer an dem Kooperationsmodell teilnehmen. Bereits beim Deutschen Mikrofinanzinstitut akkreditiert sind zurzeit die folgenden Mikrofinanzorganisationen: Mikrofinanzzentrum NRW - Brechmann Management GmbH, EnterBusiness GmbH (Berlin), KIZ Mikrofinanz (Offenbach), GUM Gesellschaft für Unternehmensberatung und Mikrofinanzierung mbH (München), MONEX Mikrofinanzierung e.V., Mozaik Consulting (Bielefeld), Mikrofinanzagentur Thüringen, Gründerinnen Consult Hannover. Weitere 6-7 Organisationen werden voraussichtlich bis Ende des Jahres akkreditiert werden. Aufgabe des kooperierenden Mikrofinanzierer ist es, den Kontakt zum Kreditnehmer zu etablieren und zu halten. Er bewertet deren Geschäftskonzept und Bonität und betreut diese durchgehend. Gegenüber der kooperierenden Bank gibt er ggf. eine Kreditempfehlungen ab, die i.d.R. zum Abschluss eines durch den Mikrofinanzfonds abgesicherten Mikrokreditvertrages führt. Der Mikrofinanzierer übernimmt für die von ihm empfohlenen Kredite eine vorrangige Haftung in Höhe von 20%. Zudem unterstützt er bei der Rückzahlung und Abwicklung der Kredite. Im Schadensfall ist er für die Schadensverfolgung und Sicherheitenverwertung zuständig. Für sein Engagement bei der Kreditvergabe und -betreuung sowie der Risikoübernahme erhält er vom Fonds eine Provision. Sie beträgt ca. 10% bezogen auf die Tilgungen, die bei der kooperierenden
Bank für die von ihm empfohlenen Kredite eingehen.

b) Das DMI wurde im April 2004 von Organisationen der Gründungsberatung als Verein gegründet mit dem Ziel, Gründern und jungen Unternehmen Zugang zu Kapital zu verschaffen. Zurzeit hat das DMI bundesweit 54 Mitglieder. Aufgabe des DMI ist die Prüfung und Akkreditierung der Mikrofinanzierer für die Kooperation mit dem Mikrofinanzfonds. Es ist zuständig für die kontinuierliche Betreuung und Qualifizierung des Mikrofinanzierers und bietet in diesem Zusammenhang Trainings und Beratung an. Im Rahmen des Kooperationsmodells berichtet das DMI regelmäßig an den Mikrofinanzfonds über die Entwicklung der einzelnen Mikrofinanzierer. Zu diesem Zweck erfolgt ein regelmäßiges, standardisierte Monitoring der beteiligten Mikrofinanzierer.

c) Kooperierende Bank Grundsätzlich lädt der Mikrofinanzfonds Deutschland alle im Bereich Gründungsfinanzierung interessierten Banken ein, sich im Rahmen dieses Kooperationsmodells zu engagieren. Solange regional noch keine Partnerschaften zwischen ortsansässigen Banken und einer Mikrofinanzorganisation bestehen, ist die GLS Bank grundsätzlich bereit, die Rolle der kooperierenden Bank zu übernehmen. Die Bank hat die Aufgabe auf Empfehlung des kooperierenden Mikrofinanzierer Mikrokredite an Gründer und junge Unternehmen zu vergeben, von deren Risiken sie durch den Fonds zu 100 % befreit ist. Sie gibt die Kontodaten an den Mikrofinanzierer weiter, der die Betreuung des Engagements vom Kundengespräch bis hin zur Schadensverfolgung übernimmt. Als Vergütung für die 100% Absicherung der Kredite durch den Fonds zahlt die Bank eine Gebühr von 5 % p.a. auf das vom Mikrofinanzfonds abgesicherte Kreditvolumen. Dies entspricht zur Zeit der Hälfte des von der Bank vereinnahmten Darlehenszinses für den Mikrokredit von 10% p.a.

d) Fonds; Die GLS Bank, das BMWI, das BMAS sowie die KfW als Investoren haben jeweils ein Einlage in das Fondsvermögen geleistet und sind im Verwaltungsrat des Mikrofinanzfonds vertreten. Der Mikrofinanzfonds wird rechtlich gesehen als Zweckvermögen bei der GLS Beteiligungsgesellschaft, einer Tochtergesellschaft der GLS Bank, geführt. Hauptaufgabe des Fonds ist die Haftungsübernahme gegenüber den kooperierenden Banken für die Risiken aus der Mikrokreditvergabe. Die Wirtschaftlichkeit des Mikrofinanzfonds stellt sich wie folgt dar: Er erhält für die von ihm garantierten Mikrokredite eine Provision in Höhe von zunächst ca. 5% p. a.. Die so kalkulierte Gebühr erfordert einen zusätzlichen Förderbeitrag, da hieraus nicht die vorgesehene Gratifikation für das Engagement der Mikrofinanzierer für die Kreditvergabe, -betreuung und Risikoübernahme sowie die Verwaltungskosten des Fonds gedeckt werden können und ist insofern kein Marktpreis. Da die Investoren auf die Verzinsung ihrer Einlage verzichten, kann der Mikrofinanzfonds die zusätzlich erforderlichen Einnahmen aus der Anlage des Fondsvermögens erwirtschaften. Gleichzeitig übernehmen die Mikrofinanzierer vor den anderen Investoren des Mikrofinanzfonds jährlich Verluste bis zu einer Höhe von 20% des von ihnen empfohlenen Kreditportfolios. Das Fondsvermögen wird daher erst abschmelzen, wenn die Ausfallquote der vom Mikrofonds garantierten Kredite 20% überschreitet. Angestrebt wird eine Ausfallquote von unter 10% und der reale Kapitalerhalt des Fondsvermögens. Organe des Mikrofonds sind der Verwaltungsrat und der Treuhänder:

Verwaltungsrat:
Der Verwaltungsrat ist satzunggebendes und Kontrollorgan des Fonds. Alle grundsätzlichen Entscheidungen z.B. über den Produktrahmen der Mikrokredite, die Anlage des Fondsvermögens, die Ausgestaltung der Haftung der Mikrofinanzierer etc. unterliegen dem Verwaltungsrat.

Treuhänder:
Die Investoren haben die GLS Beteiligungsgesellschaft als Treuhänder für den Fonds eingesetzt. Dieser führt die Tagesgeschäfte des Fonds nach den Vorgaben des Verwaltungsrats. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Haftungsübernahme gegenüber den finanzierenden Banken z.B. die Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der kooperierenden Mikrofinanzierer und die Erstellung des jährlichen Geschäftsberichtes für die Investoren.

4. Anreizmechanismen zur Begrenzung des Ausfallrisikos
Nachdem ein interessierter Mikrofinanzierer durch das DMI akkreditiert wurde, wird in einem Kooperationsvertrag zwischen der kooperierenden Bank, dem Mikrofinanzfonds und dem Mikrofinanzierer ein Betrag festgelegt, bis zu dessen Höhe der Mikrofinanzierer der Bank Kredite empfehlen darf. Da der Fonds in der Regel keinerlei Einfluss auf die Einzelkreditvergabe durch den Mikrofinanzierer nimmt, ist der Anreizmechanismus, durch den die Mikrofinanzierer zu qualitativ guter Arbeit animiert werden, in diesem Modell von besonderer Bedeutung. Durch folgende Instrumente werden die gewünschten Anreize gesetzt.
 
a) Haftung der Mikrofinanzierer:
Der kreditempfehlende Mikrofinanzierer haftet vorrangig vor den anderen Investoren des Mikrofinanzfonds für Kreditausfälle aus dem von ihm empfohlenen Kreditportfolio in Höhe von maximal jährlich 20%.
b) Risikoportfolio/ Kreditausfallrate /Portfolio der Kredite mit Vertragsänderungen:
Wenn das Risikoportfolio1 eines Mikrofinanzierers bzw. die jährliche Ausfallquote2 oder das Portfolio der Kredite mit Vertragsänderungen bestimmte festgelegte Grenzen übersteigen, wird der Mikrofinanzfonds die Kreditvergabe des jeweiligen Mikrofinanzierers unterbinden, außer wenn dies in einem Maßnahmenplan zwischen Mikrofinanzierer und Fonds anders vereinbart wurde. Ein solcher Plan wird ab einem Risikoportfolio von 10% erstellt.

c) Gratifikation:
Die Höhe der jährlichen Gratifikationen, die der Mikrofinanzierer vom Fonds für die von ihm erbrachte Leistung erhält, wird so kalkuliert, dass dieser für die von ihm getragenen Verluste bei einer Ausfallquote von 10% glattgestellt wird. Die Gratifikation ist also so bemessen, dass gut arbeitende Mikrofinanzierer bei Ausfallquoten kleiner als 10% Erträge aus der Kreditvergabe in dem Sinne erhalten, dass die Einnahmen größer als die zu übernehmenden Ausfälle sind.

Weitere Informationen auch über die bereits beim deutschen Mikrofinanzinstitut akkreditierten Mikrofinanzierer erhalten interessierte Organisationen beim:

Deutschen Mikrofinanz Institut: www.mikrofinanz.net
Ansprechpartner beim Fondsmanagement ist
Falk Zientz, falk.zientz@gls.de
Tel. 0234-5797162


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