Aktuelles

weitere Aktuelle Meldungen

BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Notfallsprechstunde

Zu den sprechstundenfreien Zeiten stellen die niedergelassenen Vertragsärzte den vertragsärztlichen Notfalldienst sicher. Dessen Aufgabe ist es, bei dringender Behandlungsbedürftigkeit durch Sofortmaßnahmen für den Patienten die Zeit bis zum Einsetzen der normalen ärztlichen Versorgung zu überbrücken. Er ist abzugrenzen vom Rettungsdienst, dessen Aufgabe u.a. es ist unverzüglich Maßnahmen zur Lebenserhaltung oder zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden bei Notfallpatienten einzuhalten.

Um die Belastungen der Vertragsärzte im ländlichen Bereich zu verringern, wurde eine zentralisierte Notfallorganisation für das Gebiet des gesamten Altkreises Halberstadt mit Fahrdienst und Notfallsprechstunde eingeführt. Die Kosten hierfür müssen von der Vertragsärzteschaft des Altkreises Halberstadt getragen werden.

Um kontinuierlich eine effektive und qualitativ hochwertige Notfallversorgung gewährleisten zu können, appelieren die niedergelassenen Vertragsärzte an alle mobilen Patienten die Notfallsprechstunde in der Stadt Halberstadt.

Erfragen Sie die diensthabende Praxis bei der Rettungsstelle unter der Telefonnummer (unter der Telefonnummer wird auch der Hausbesuch im Notfall erbeten):

(03941) 6 99 99

Notfall-Telefax:

Gehörlose und Sprachbehinderte können einen Notruf über Fax direkt auf die Notrufnummer 112 absetzen.
Bitte geben Sie auf den dazu unten beigefügten, mehrsprachigen pdf-Formularen Ihre genaue Adresse und Fax-Nummer an.

Notfall-Fax deutsch
Notfall-Fax englisch
Notfall-Fax französisch
Notfall-Fax griechisch
Notfall-Fax italienisch
Notfall-Fax russisch
Notfall-Fax türkisch

Kreuzen Sie weiterhin bitte an:

Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Eventuell um wie viele Verletzte es sich handelt?
Wer soll Ihnen helfen?
Benötigen Sie Auskunft zu Bereitschaftsdiensten von Ärzten oder Apotheken im Landkreis

Sie bekommen dann von der Einsatzleitstelle des Landkreises Harz ein Bestätigungsfax zur Bestätigung, dass Ihr Hilfeersuchen eingegangen ist und bearbeitet wird.
Der Mißbrauch des Notfallfaxes ebenso wie des Notrufes ist strafbar!

Zurück